1000 Meter Abstand – Neue Windkraftanlagen zukünftig mit Mindestabstand zur geschlossenen Wohnbebauung
Das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 18. Januar die Neufassung der Sächsischen Bauordnung beschlossen und erfüllt damit einen zentralen Punkt im Koalitionsvertrag: Der Abstand neuer Windenenergieanlagen zu Wohngebäuden im beplanten Innenbereich beträgt zukünftig grundsätzlich 1000 Meter. Für den sogenannten unbeplanten Außenbereich gilt dies ab fünf Wohngebäuden. Dann dürfen auch hier Windkraftanlagen erst in einem Abstand von 1000 Meter gebaut werden. Die CDU hat sich zudem dafür eingesetzt, dass eine Abweichung von der 1000-Meter-Regel nur mit Zustimmung des betroffenen Gemeinderates und des Ortschaftsrates möglich ist.
Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Mit diesem Gesetz wird der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung grundsätzlich und verbindlich auf 1000 Meter im gesamten Freistaat geregelt. Damit setzen wir eines unserer zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien braucht die Akzeptanz vor Ort, in den Regionen. Das geht nicht mit der Brechstange. Daher haben wir auch die Entscheidungsfindung der Gemeinden und Ortschaften gestärkt, auf deren Gebiet Windkraftvorhaben geplant werden."
Weiterhin beinhaltet die Sächsische Bauordnung zukünftig Neuerungen im Hinblick auf die Erleichterungen beim Bauen mit Holz, sogar bis zur Hochhausgrenze, die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung sowie die Nachrüstung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern bis Ende 2024. Auch die Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur und die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität kommen neu hinzu.