Ab 28. Januar: Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung

Der Freistaat Sachsen setzt mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung – mit Gültigkeit vom 28.01. bis 14.02.2021 – die am 19. Januar von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossenen Regelungen um.

Weiterhin gelten die Regelungen zur Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, überall dort, wo sich Menschen begegnen sowie der Verzicht auf Reisen und Besuche, aber auch die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Neu hinzugekommen ist nun die Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung beim Einkaufen, vor dem Eingangsbereich von Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen und bei Zusammenkünften in Kirchen oder bei der Religionsausübung. 

Auch sind Arbeitgeber in den nächsten Wochen dazu verpflichtet,  wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. 

Alles weitere zu den neuen Regelungen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung finden Sie hier. Die komplette und aktuelle Corona-Schutz-Verordnung kann hier eingesehen werden. Alles Weitere rund um das Thema Coronavirus sowie die amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates sind unter www.coronavirus.sachsen.de bereitgestellt.

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