Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung tritt am 15. Februar in Kraft

Mit der Sitzung vom 12. Februar hat das Kabinett die neue Sächsiche Corona-Schutz-Verordnung angepasst und setzt somit die Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar 2021 auf Landesebene um.

Weiterhin gelten die Regelungen zur Kontaktreduzierung, zum Tragen von Mund-Nasenbedeckungen (idealerweise medizinisch), überall dort, wo sich Menschen begegnen sowie der Verzicht auf Reisen und Besuche, aber auch die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Die aktuellen Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Grundschulen und Kitas, zur Einführung von click & collect sowie zur erweiterten Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachungen - sachsen.de

Die komplette Sächsische Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit vom 15.02. bis 07.03.2021 kann hier eingesehen werden. 

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