CDU-Fraktion setzt Zukunftskurs für Sachsen
In der vergangenen Woche, am 24. und 25. November, traf sich die Landtags-CDU zur turnusgemäßen Klausurtagung, um über Standpunkte zu den wichtigen Zukunftsthemen im Freistaat zu diskutieren. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Tilgungsfristen für die Rückzahlung der Corona-Kredite, die Eckwerte der Fraktion für den Doppelhaushalt 2023/24 sowie Fragen zur Änderung der sächsischen Verfassung.
In puncto Verfassungsänderung ging es vor allem um die Themen Klimaschutz, Gleichstellung, Europa sowie die Volksgesetzgebung und Finanzen. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 setzt die CDU auf eine solide Finanzpolitik – auch in Krisenzeiten. Die Fraktion verständigte sich darauf, das Ausgabevolumen auf dem bisherigen Niveau zu begrenzen und den Stellenplan in der Landesverwaltung zu stabilisieren, um auch in den darauffolgenden Jahren einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können. An den Zuführungen des Generationsfonds als zentrales Element der Pensionsvorsorge für die sächsischen Beamten hält die CDU fest.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Christian Hartmann: „Die CDU hat sich auf der Klausurtagung intensiv mit den finanzpolitischen Gestaltungsgrundlagen der kommenden Jahre beschäftigt. Wir haben als Fraktion den Weg frei gemacht für Verfassungsänderungen und die Eckwerte für den künftigen Haushalt beschlossen. Dabei gehen wir konsequent den Weg weiter, finanzpolitische Stabilität mit einem klaren Gestaltungsanspruch für den Freistaat zu verbinden. Dem entsprechend wollen wir die Tilgungsfrist für Schulden, die durch Notlagen entstanden sind, von 8 auf 15 Jahre verlängern. Wir haben uns zudem sehr ernsthaft mit der aktuellen pandemischen Lage in Sachsen auseinandergesetzt und beschlossen, die Mittel für eine Erweiterung der Impf- und Testangebote zur Verfügung zu stellen.“