Corona-Schutzverordnung gilt ab 1. April

Mit dem 1. April 2021 tritt die neue Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit bis 18. April in Kraft. Damit wird per Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 31. März der Lockdown verlängert. Dem Beschluss vorausgegangen war die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin am 22. März 2021.

Weiterhin gelten die Regelungen zur Kontaktreduzierung, zum Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, überall dort, wo sich Menschen begegnen sowie der Verzicht auf Reisen und Besuche, aber auch die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Neu ist eine umfangreiche Testpflicht.

Alle Infos rund um das Coronavirus finden Sie auf den offiziellen Seiten für Sachsen: Startseite – Coronavirus in Sachsen - sachsen.de und allgemein beim Robert Koch Institut: RKI – Startseite. Die aktuell gültige sächsische Verordnung finden Sie hier: Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (sachsen.de).

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