Das Wichtigste zur aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Aufgrund der weiter hohen Infektionszahlen hat die Staatsregierung eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit Gültigkeit vom 11.01. bis 07.02.2021 beschlossen. 

Dazu sagt Christian Hartmann, Fraktionschef der CDU im Sächsischen Landtag: „Die #Corona-Lage ist in Sachsen weiterhin angespannt. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, müssen wir den Lockdown leider verlängern! Wir brauchen jetzt alle Geduld, auch wenn das schwer fällt. Ab 11. Januar öffnen die Impfzentren im Freistaat. Täglich werden dann immer mehr Menschen geimpft sein. Umso konsequenter wir uns jetzt alle an die Regeln halten, um so früher wird die Rückkehr zur Normalität möglich sein.“

Die aktuell gültige Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung finden Sie hier, alle amtlichen Bekanntmachungen können zudem hier eingesehen werden.

 

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