Eingeschränkte Schulbesuchspflicht für Grundschüler

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig, wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder Zuhause lernen. Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht Zuhause erfüllt.

An dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen wird festgehalten. In der Grundschule müssen Klassen strikt voneinander getrennt werden. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.

Für alle Schüler weiterführender Schulen wird ab 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Die Eltern wurden hier über den Ablauf durch die Schulen informiert. Hier gilt die Schulbesuchspflicht für die Präsenszeit in der Schule uneingeschränkt. Schüler müssen die Schule in den Präsenzphasen besuchen und haben kein Wahlrecht. Denn hier können aufgrund des Schüleralters Abstandsregeln durch ein Wechselmodell zwischen Präsenszeiten in der Schule und Lernzeiten Zuhause umgesetzt werden.

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