Erstattung der Elternbeiträge

Im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden hat sich die Sächsische Staatsregierung auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung der Elternbeiträge geeinigt – sofern die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Zurückgezahlt wird für den Zeitraum 14.12.2020–17.01.2021 pauschal ein Monatsbeitrag. Für jede weitere Woche Schließzeit wird ein Viertel des jeweiligen Monatsbetrages erstattet. Die Kosten teilen sich Kommunen und Freistaat.

Sobald der Sächsische Landtag dieser Vereinbarung zustimmt, erfolgt über die kommunalen Spitzenverbände eine gesonderte Information zum Verfahrensablauf, bevor die Elternbeiträge über die jeweiligen Einrichtungsträger für den entsprechenden Zeitraum erstattet werden.

Hier geht's zur gemeinsame Medieninformation des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages.

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