Erste Lockerung: Neue Corona-Schutzverordnung ab 8. März

Ab dem 8. März 2021 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen. Als Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 3. März beschloss das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer am letzten Freitag die neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat mit Gültigkeit bis 31. März 2021. Dazu sagt der Fraktionschef Christian Hartmann: „Wir gehen jetzt einen ersten Schritt in Richtung Normalität. Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei. Daher müssen wir vorsichtig bleiben. Absolute Priorität hat für mich das schnelle Impfen. Die Hausärzte sind hierfür unverzichtbar. Meine Fraktion unterstützt daher ihre zügige Einbindung.“ 

Alle Infos rund um das Coronavirus finden Sie auf den offiziellen Seiten für Sachsen: Startseite - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de und allgemein beim Robert Koch Institut: RKI - Startseite. Die aktuell gültige sächsische Verordnung finden Sie hier: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 (sachsen.de).

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