Gesundheitsministerium erlässt weitere Allgemeinverfügung

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat das Gesundheitsministerium heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Darin einigten sich die Staatsministerien des Innern sowie für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit den Kommunen und Landkreisen auf verschärfte Ausgangsregelungen in Sachsen.

So ist es der Bevölkerung ab Montag, den 23. März 2020 um 0:00 Uhr untersagt, die eigene Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen. Ausnahmen gelten für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte oder zur Kindernotbetreuung. Auch Einkäufe, Arztbesuche oder Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt. Untersagt sind dagegen Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen.

Im Falle einer Kontrolle müssen die Personen ihren triftigen Grund glaubhaft machen. Dies kann durch Arbeitsbescheinigungen, Dienstausweise oder Personaldokumente erfolgen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020. Das Dokument ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf

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