Grundsteuerreform darf kein Bürokratiemonster werden!
CDU-Fraktionschef fordert neues Modell für Berechnung
Heute treffen sich in Berlin die Finanzminister der Länder, um mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Kompromiss bei der Grundsteuerreform zu verhandeln. Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen (alte Länder 1964, neue Länder 1935) eine Reform bis Ende 2019 gefordert. Scholz hat daraufhin Ende des vergangenen Jahres zwei Alternativen vorgelegt: ein wertabhängiges und ein wertunabhängiges Modell.
Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Christian Hartmann: „Sachsen kann beiden bisher vorgelegten Modellen nicht zustimmen! Das vom Bundesfinanzminister vorgeschlagene wertabhängige Modell zur Berechnung der Grundsteuer ist extrem aufwendig. Hierfür müssten bundesweit rund 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Die Kosten für dieses Bürokratiemonster hätten dann die Steuerzahler zu tragen. In den drei sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz würde die Grundsteuer besonders stark ansteigen. Hauseigentümer und Mieter wären davon gleichermaßen betroffen.“
Der CDU-Fraktionschef: „Für die sächsische CDU steht fest: Die Grundsteuerreform darf nicht dazu führen, dass Wohnen teurer wird! Aber auch unsere Kommunen brauchen gesicherte Grundsteuereinnahmen. Etwa 15 Prozent des kommunalen Steueraufkommens kommt aus der Grundsteuer. Nach Gewerbe-, Lohn- und Einkommensteuer ist es die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Wir erwarten von den Finanzministern einen neuen und überlegteren Vorschlag zur Erhebung der Grundsteuer. Das neue Modell muss verfassungskonform, leicht administrierbar und ohne Mehrbelastungen für die Bürger sein. Außerdem muss die Grundsteuer für die Kommunen als Einnahmequelle erhalten werden“, so Hartmann.
Hintergrund:
Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliches Eigentum, wie zum Beispiel Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Nebenkosten umlegen können, zahlen diese auch Mieter indirekt.