Kabinett beschließt Schutzschirm für Vereine und Institutionen
Mit rund 55 Mio. Euro will der Freistaat Sachsen Institutionen, Vereine und Verbände unterstützen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Das heute vom Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können.
So werden Sport- bzw. Profisportvereine und Träger von Sportschulen insgesamt mit bis zu 20 Mio. Euro unterstützt. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können mit bis zu 4 Mio. Euro rechnen. Für den Bereich Kunst und Kultur werden insgesamt bis zu 9,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, darunter für Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen sowie freie und private Anbieter von Musikunterricht. Weiterbildungsträger und Volkshochschulen erhalten Soforthilfen von bis zu 6 Mio. Euro. Gegen existenzielle wirtschaftliche Probleme sollen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie Familienbildungsstätten mit Zuschüssen von insgesamt 5 Mio. Euro abgesichert werden.
Zuschüsse erhalten zudem die sächsischen Studentenwerke in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Auch Mehrbelastungen der Universitätsklinika sind mit maximal 3,6 Mio. Euro berücksichtigt. Härtefälle bei Institutionen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich sollen mit Hilfen von bis zu 1,5 Mio. Euro abgefedert werden. Die Bereiche Gewaltprävention und Antidiskriminierung erhalten bis zu 540 TEuro.
Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind damit beauftragt worden, die verschiedenen Maßnahmen zügig umzusetzen. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel bedürfen noch der Entscheidung des Sächsischen Landtages.