Lockerungen bei Corona-Maßnahmen

Die Sächsische Staatsregierung plant eine Lockerung der bisher geltenden Beschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder hierzu mit der Bundeskanzlerin über deren Ausmaß verständigt.

So sollen ab Montag, den 20. April 2020 die Ausgangsbeschränkungen wegfallen und durch Kontaktbeschränkungen ersetzt werden, die mindestens bis zum 3. Mai 2020 Gültigkeit haben. Unter Beachtung vorgeschriebener Hygienemaßnahmen dürfen deshalb ab 20. April Bau- und Gartenmärkte sowie Ladengeschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wieder öffnen. Nach den Ferien öffnen zudem die Schulen für alle Abschlussklassen. Ab 20. April sollen Lehrer den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind die Schulen ab dem 22. April geöffnet. Friseurgeschäfte können ab dem 4. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.

Die Beschlussfassung der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung durch das Kabinett soll am 17. April erfolgen.

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