Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas

Kitas und Schulen erhalten mit einer neuen Allgemeinverfügung weitere Flexibilisierungen. So können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern stattfinden. Zudem dürfen nach Zustimmung der Schulleitung wieder Elternabende, Elterngespräche und Konferenzen durchgeführt werden.

An Grundschulen bleibt die Schulbesuchspflicht ausgesetzt, so dass die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Für Schüler der Sekundarstufe I und II einschließlich der berufsbildenden Schulen wird es weiterhin den Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit geben. Die Schulpflicht bleibt bestehen.

In Kitas findet die Betreuung weiterhin in festgelegten Gruppen mit demselben pädagogischen Personal statt. Allerdings können nun auch größere Gruppen in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften gebildet werden, um die Kinderbetreuung auch in Randzeiten zu ermöglichen und Pausenzeiten zu gewährleisten.

Wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt, soll spätestens nach den Sommerferien wieder in den Normalbetrieb übergegangen werden. Die bestehenden Schutzmaßen stellen ein Sicherheitsnetz dar, um bei möglichen COVID-19-Fällen Infektionsketten nachverfolgen zu können und das Schließen ganzer Einrichtungen zu vermeiden.

Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und wird mit Ablauf des 29. Juni 2020 unwirksam.

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