Neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat heute einer neuen Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Corona-Virus zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Die Rechtsverordnung "Ausgangsbeschränkungen" umfasst einen Bußgeldkatalog. Hierdurch soll der physische soziale Kontakt der Menschen untereinander auf ein Mindestmaß reduziert werden, um so den Corona-Virus einzudämmen.
Folgende drei Verstöße und die dazugehörigen Bußgelder wurden festgelegt.
1. § 2 Abs. 1 VO:
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund
Bußgeld: 150 Euro
2. § 3 Nr. 1 - 3 VO:
Verstoß gegen Besuchsverbot
Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
3. § 3 Nr. 3 VO
Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen Personenzahl
Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße
Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.