Neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird vom 18. Juli bis 30. August 2020 seine Gültigkeit haben.
Die Verordnung bringt einige Lockerungen mit sich. So werden bspw. Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sowie Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen wieder möglich sein. Mit einem entsprechenden Hygienekonzept können auch Jahrmärkte und Volksfeste mit bis zu 1000 Besuchern stattfinden. Ebenso dürfen Theater, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkusse mit einer verpflichtenden Kontaktverfolgung und einem Hygienekonzept wieder öffnen. Zudem muss in Reisebussen eine Mund-Nasenbedeckung nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bei Sportwettkämpfen dürfen vor Ort bis zu 1000 Personen zuschauen, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Für Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Personen ist kein Hygienekonzept notwendig.