"Novemberhilfe" - Anträge für Abschlagszahlungen ab 25. November möglich
Die "Novemberhilfe" für Unternehmer und Soloselbstständige kann ab dem 25. November beantragt und erste Abschlagszahlungen können angefordert werden.
Der Bund stellt für betroffene Unternehmer bis zu 75 Prozent des letztjährigen Novemberumsatzes als Lockdown-Entschädigung bereit. Für Soloselbstständige sind das bis zu 5.000 Euro, für Unternehmen bis zu 10.000 Euro.
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