Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas
Kinderkrippen, Kindergärten sowie Einrichtungen der Kindertagespflege können ab dem 29. Juni unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Eine strikte Gruppentrennung ist dann nicht mehr notwendig. Für einen sanften Übergang in den Regelbetrieb können die Kitas übergangsweise die Gruppenstrukturen beibehalten.
Mit der neuen Allgemeinverfügung ist es den Kindertageseinrichtungen zudem wieder möglich, Elternabende, Elterngespräche und Konferenzen durchzuführen. Neu ist auch, dass die Gesundheitsbestätigung der Eltern gegenüber der Bildungseinrichtung nur noch in Bezug auf das eigene Kind abzugeben ist. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss diese Bestätigung nicht mehr erbracht werden. Das Gebot der Abstandsregel und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bring- und Abholsituationen gilt weiterhin.
An Grund- und Förderschulen, Horten sowie weiterführenden Schulen wird am eingeschränkten Regelbetrieb bis zu den Sommerferien festgehalten.