Soforthilfe für Mittelständler
Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat heute ein Konzept beschlossen, das die finanzielle Unterstützung mittelständischer Unternehmen vorsieht. Auf dieser Grundlage soll die Staatsregierung prüfen, wie das bisherige Soforthilfe-Programm des Freistaates Sachsen anzupassen ist.
Das neue Modell berücksichtigt demnach mittelständische Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeitern, die in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind. Der Beschluss dient als Basis für die zielgenaue Anpassung der bisherigen Förderrichtlinien des Sächsischen Soforthilfe-Darlehens.
Das Konzept sieht folgende Ergänzungen vor:
1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Soforthilfe-Darlehen um die Gruppe „Kleine Unternehmen“ in der Größe von 11 bis 50 Beschäftigten erweitern
2. zinsloses, am Liquiditätsbedarf orientiertes Nachrang-Darlehen von bis zu 150.000 bis im Ausnahmefall 300.000 Euro mit definierten Rückzahlungsbedingungen
3. Branchen der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sollen berücksichtigt werden, wenn dies mit EU-Beihilferecht vereinbar ist.