Steuerstundung für Sozialversicherungsbeiträge möglich
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, müssen sich Firmen dazu unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.
Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/SV_Vorlage2.pdf
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Steuerstundung für März 2020 nur bis zum 26.03.2020 möglich ist.