Überbrückungshilfe III – Beantragung seit 10.02.2021 möglich
Seit Mittwoch kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Nach erneuter Verzögerung hat die Bundesregierung nun die Gelder für die Überbrückungshilfe III freigegeben. Damit wurden endlich die versprochenen finanziellen Unterstützungsleistungen für alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen auf den Weg gebracht. Dass die Abschlagszahlungen auf 50 Prozent der beantragten Gesamtsumme - bis maximal 100.000 Euro - festgelegt wurden, ist ein guter aber auch notwendiger Schritt, nachdem der Start der Antragstellung mehrfach verschoben wurde. Die reguläre Auszahlung der Gelder durch die SAB beginnt ab März 2021.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III mit dem Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 erfolgt über eine bundesweit einheitliche Plattform (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Alle Infos zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
Ein kurzes FAQ zu den Beihilferegelungen (für alle Programme) kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html