Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sollen die allgemeinen Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bleiben bestehen.
Im Rahmen der neuen Corona-Schutz-Verordnung sind künftig Kontakte mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Zudem können sich Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe treffen.
Ab Montag wird es wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geben. Für Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen findet der Unterricht im Klassenverband statt. Schüler der Sekundarstufe I und II einschließlich der berufsbildenden Schulen werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die Betreuung von Kindern in Kitas, Horten und der Kindertagespflege soll während üblicher Öffnungszeiten stattfinden und im Rahmen festgelegter Gruppen erfolgen. Dennoch kann es wegen personeller und räumlicher Engpässe zu einer Verringerung der Betreuungszeiten kommen.
Auch Gaststätten, Hotels, Theater, Kinos, Fitnessstudios und Freibäder dürfen wieder öffnen, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Zudem ist der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche möglich.
Beinah alle Regelungen der neuen Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Regelungen zum Besuch von Kitas und Schulen gelten ab dem 18. Mai 2020. Die Verordnung hat ihre Gültigkeit bis zum 5. Juni 2020.