Weitere Lockerungen im Sport geplant
In Sachsen werden mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in Sportstätten erlaubt sein. Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Dies jedoch nur vor dem Hintergrund sportartspezifischer Hygieneregeln und ohne Publikum. So sollen sich Vereine und Wettkampfveranstalter bei der Erstellung von Hygienekonzepten an den Empfehlungen der Fachverbände orientieren. Pauschale Vorgaben wird es nicht geben. Vielmehr setzt der Freistaat auf die Eigenverantwortung der Sportler und Vereine, Vorsichtsmaßnahmen gegen das Corona-Virus zu treffen und einzuhalten.