Weitere Unterstützung für Unternehmen durch Steuerstundung
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten weitere Unterstützung durch Steuerentlastungen. So ist es ab sofort möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich auf Null Euro herabsetzen zu lassen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet. Für die Beantragung der Steuerstundung oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen zum Thema „Steuern und Finanzen“ finden Sie zudem auf dem zentralen Informationsportal www.coronavirus.sachsen.de