Weiterhin Ländersache: Schulen und Kitas
Zukünftig soll eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Sachsens CDU-Fraktion äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen und sieht in der Anpassung des Gesetzes einen groben Eingriff in die Kompetenzen der Länder. Christian Hartmann, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag, äußerte sich dazu auf der Vorstandssitzung am 12. April 2021:
„In den vergangenen zwölf Monaten sind die Bundesländer einen intensiven Weg gegangen, haben dabei auch Fehler gemacht und daraus gelernt. Heute hat Sachsen eine Corona-Schutzverordnung, die nicht nur auf Inzidenzen schaut, sondern die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt stellt. Wir können auf regionales Pandemiegeschehen eingehen und angemessen reagieren. Das gilt insbesondere für Schulen und Kitas. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellt das alles in Frage!
Damit greift der Bund erheblich in die föderalen Kompetenzen der Länder ein. Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Unstrittig braucht es ein abgestimmtes Handeln der Bundesländer. Das Pandemiegeschehen ist jedoch regional höchst unterschiedlich und muss daher auch vor Ort gelöst werden. Dem Bund kommt dabei eine übergeordnete und koordinierende Aufgabe zu. Seine Schwerpunkte liegen vor allem bei der Beschaffung des Impfstoffs, der Kontrolle der Grenzen sowie der Schaffung einheitlicher Strukturen und Regeln zur digitalen Pandemie-Bekämpfung.“
Im Ergebnis der Sitzung lehnte die CDU-Landtagsfraktion die Änderungen ab. „Sollte dennoch eine Anpassung erfolgen, müssen die Schulen und Kitas weiterhin in der Länderverantwortung bleiben. Darüber hinaus muss neben dem Inzidenzwert auch die Belegung der Krankenhäuser bei der Festlegung von Maßnahmen im Gesetz berücksichtigt werden. Und es gilt, eine umfassende Teststrategie bundesweit umzusetzen. Alles andere wäre ein deutlicher Rückschritt hinter dem, was wir in Sachsen erreicht haben“, so Hartmann weiter.