Wochenmärkte dürfen ab Mittwoch wieder öffnen
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 1. April 2020 in Sachsen wieder öffnen. Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.